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Kosten


Patienten gesetzlicher Krankenkassen


Privatpatienten

Die Vertragsbedingungen zur Kostenübernahme sind bei privaten Versicherungen nicht einheitlich und unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung und ggf. von Vertrag zu Vertrag.

Die Kosten für Erstgespräche werden von privaten Versicherungen grundsätzlich übernommen; meistens werden auch psychotherapeutische Behandlungen umfangreich übernommen.

Die Gebühr für eine Therapiesitzung beträgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) derzeit 92,50€ und liegt derzeit etwas niedriger als die Gebühr bei gesetzlichen Krankenkassen.

Bei Beihilfe-Berechtigten werden nach dem Erstgespräch bis zu fünf Probesitzungen übernommen, bevor eine Therapieentscheidung zwischen Behandler und Patient getroffen wird.

Erst danach wird ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Versicherung gestellt, die dann über die weitere Kostenübernahme entscheidet